KONRADIN ODER INTERREGNUM

Regelversionen und Errata

Regelheft 1. Auflage (Oktober 1993)

Datenblatt 1. Auflage

Regelheft 2. Auflage (Juli 1994) muß durch die nachfolgenden Errata aktualisiert werden

Datenblatt 2. Auflage

Seit Oktober 1994 sind alle Spiele zusätzlich mit einem "Pulkblatt" und "Spielstand-Save" sowie den optionalen Zusatzregeln T bis W ausgestattet.

Nachauflage Dezember 1996 (Die Errata sind eingearbeitet. Die Regel muß nicht aktualisiert werden.)

Nachauflage 2000 (Die Errata sind eingearbeitet. Die Regel muß nicht aktualisiert werden.)

Nachauflage 2004 (Die Errata sind eingearbeitet. Die Regel muß nicht aktualisiert werden.)

Errata zum Regelheft 2. Auflage

S.17 zu 3.1 Das Beispiel ist falsch! Es muß lauten:
Beispiel: Ein Spielstein im Feld REMA (Rhein-Main) kann in das Feld ode (=Odenwald) bewegt werden. Nach REMO (=Rhein-Mosel) kann er nur verlegt werden, wenn seine Partei einen Rheinübergang bei Worms oder bei Mainz beherrscht, nach REFU (=Rhein-Fulda) nur, wenn einer der Übergänge bei Frankfurt, Hanau oder Aschaffenburg beherrscht wird, nach RENE (=Rhein-Neckar) nur dann, wenn Heidelberg beherrscht wird.

S.18 zu 3.6 Beispiel die Worte "und einer Prinzessin" werden gestrichen

zu 3.7. In dem Beispiel wird ein Prinzessinnenstein Clementia erwähnt, der einem Pulk angehört und zu einem Heiratsort bewegt wird.
Das Beispiel entspricht der Spielweise mit Zusatzregel "O" Die Prinzessinnensteine kommen im Grundspiel erst dann ins Spiel, wenn sie, nach der Heirat, die Schwiegersöhne symbolisieren sollen.

S.22 zu 4.4.9 muß ergänzt werden:
"Leistet ein anderer Spieler einem Belagerten Entsatz, so muß der Belagerte (falls er von einem Spieler dargestellt wird) vor der Entsatzschlacht erklären, ob er dem Entsatzheer ggf. die Zuflucht in die belagerte Festung gewähren will."

S.24 zu 4.6.2 Gefangene auf Pulks oder auf Festungen übertragen, ergänzen:
"(im selben Bewegfeld). Der Spielstein des Gefangenen wird in eine Festung gesetzt und zur Kennzeichnung wird ein Besatzungsstein auf den Personenstein des Gefangenen gelegt. (Wird der Gefangene verlegt oder freigelassen, wird dieser Besatzungsstein entfernt.) "

Der letzte Absatz wird wie folgt verändert:
"Falls einem aufgelösten Pulk Gefangene zugeteilt waren, die nicht an einen siegreichen Gegner überstellt werden müssen (Feldschlacht Ergebnis "D" für einen bereits zuvor demoralisierten Pulk) und die nicht einer Festung im selben Bewegfeld zugeteilt werden können (Festung im selben Bewegfeld bei Auflösung nach 2.8), so müssen diese Gefangenen gegen ein Lösegeld von 10.000 Mark je Gefangener freigelassen werden. Dieses Lösegeld muß die Partei des Gefangenen in jedem Fall aufbringen. Sie werden in diesen Fällen einem Reservepulk ihrer eigenen Partei zugeordnet."

S. 35 Ergebnisse... statt 4 mal falsch "nach Tabelle 6"
richtig: 4 mal "nach Tabelle 4" S.39 zu 9.1.2.1 wird ergänzt:
"Wenn ein Pulk, dem eine unverheiratete Prinzessin zugeordnet ist in Kampfhandlungen verwickelt ist, wird für die Prinzessin nicht das Schicksal ausgewürfelt. Sie kann aber in Gefangenschaft geraten. Statt den Prinzessinnenstein -wie beschrieben und abgebildet- auf die Bündniskarte zu setzen, kann die Heirat auch einfach auf dem Pulkblatt notiert werden."

Im Grundspiel wird nicht zwischen langfristigen und kurzfristigen Bündnissen unterschieden. Für alle Bündnisse gilt 7.4 mit der Möglichkeit, falls nur eine Festung besetzt ist, Geld zu zahlen um die Karte zu behalten. Sind allerdings alle auf der Karte genannten Festungen im November entweder besetzt oder zerstört, wird die Karte zurückgelegt und ist unwiderruflich verloren.

Anders, wenn mit Zusatzregel "O" gespielt wird. In diesem Fall werden langfristige Bündnisse nur durch Todesfall und infolge dann unglücklicher Nachfolge aufgelöst.

Ergänzung Regel 9.2.3

"Ein langfristiges Bündnis endet nicht, wenn alle Festungen, die auf der Bündniskarte genannt sind, in einem Novemberzug erobert oder zerstört sind. Besitzkarte und Personenstein werden dann in dem betreffenden Feld "ist verheiratet mit /ist Erzbischof/Bischof/Abt von " abgelegt und dürfen erst dann wieder einem Pulk zugeordnet werden, wenn in einem Novemberzug wenigstens eine der auf der Besitzkarte genannten Festungen unbesetzt/unzerstört ist."

S. 47
"Ab August 1265 gilt ein Wurf nach 9.4.2 ..." und weiter unten "... Zahlung nach 9.4" ersetze falsch "9.4.2" und "9.4" durch richtig " 7.5 "

Karten 145-148 (Regelheft S.52 und Datenblatt)

statt falsch "Sie halbiert die Kräfte der Belagerer."
lies richtig: "Sie halbiert die Kräfte der Belagerten."

S.38 9.1.1.4 Feld VIII-IX 20.000 statt "40.000"
Feld X-XI 10.000 statt "20.000"
S.40 9.2.1 "belagert" streichen

Korrektur zur Spielplankarte:

"Kufstein" (D5)
Die nach Norden führende Brücke ist falsch eingezeichnet. Es soll stattdessen eine Alpenstraße nach Nordosten in das Feld Inn Salzach führen.

Die Sperrfestungen Sinzig (B3) , Säckingen (B5) und Wien (E5) stehen -entgegen dem Augenschein- nicht in schwierigem Gelände.

Korrektur zur Seite Spielstand1.PDF

(dort Abbildung der Spielplankarte mit Beschriftung der Felder)

Das Feld "Oderbruch" (D1 -D2) ist irrtümlich falsch mit "ode" statt richtig mit "odb" eingezeichnet..

Das Feld "Spreewald" (D2) ist irrtümlich falsch mit "spe" statt richtig mit "spw" eingezeichnet.

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Letzte Änderung dieser Seite: 30. Juli 2005